A 94 München - Pocking (A3)
Neubau Pastetten - Heldenstein (Verfügbarkeitsmodell)
Aktuelles
Seit dem 1. Oktober 2019 ist der Neubauabschnitt für den Verkehr frei gegeben.
Bauherr für den Neubauabschnitt und zuständig für den Betriebsdienst und die Erhaltung auf der Gesamtlänge des Verfügbarkeitsmodells von Forstinning bis Markt ist unser Auftragnehmer Isentalautobahn GmbH & Co KG in Ampfing.
Informationsbroschüre
Genehmigungsverfahren
Für den Bau der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein wurden von der Regierung von Oberbayern Planfeststellungsverfahren und ergänzende Plangenehmigungsverfahren durchgeführt.
Nachstehend finden Sie eine Auflistung der Unterlagen aus den Planfeststellungsverfahren zum Bau der A 94 in den beiden Planfeststellungsabschnitten. Die Planfeststellungsverfahren wurden durch die späteren Planänderungsverfahren ergänzt.
Abschnitt Pastetten - Dorfen
- Planfeststellung 3. Tektur Planfeststellung vom 03.12.2009 Beschluss vom 03.12.2009
- 1. Planänderung Deponierung von Überschussmassen in der Kiesgrube Osendorf Beschluss vom 11.07.2011
- 2. Planänderung Änderung 110-KV-Leitung Beschluss vom 28.07.2011
- 3. Planänderung Wilddurchlass BW K 26/1a Beschluss vom 17.11.2011
- 4. Planänderung Entfall des BW K 20/0 Beschluss vom 02.05.2012
- 5. Planänderung Entfall des BW K 22/1 Beschluss vom 23.08.2013
- 6. Planänderung Planänderung Hangsicherungsmaßnahmen Beschluss vom 20.11.2013
- 7. Planänderung Gemeindeverbindungsstraße Watzling - Haidach Beschluss vom 27.03.2014
- 8. Planänderung Änderung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen Beschluss vom 07.10.2014
- 9. Planänderung Änderung der Entwässerungsanlagen Beschluss vom 06.11.2014
- 10. Planänderung Baustraße mit Behelfsbrücke über die Isen Beschluss vom 24.07.2015
- 11. Planänderung Planänderung Änderung von Lärm- und Immissionsschutzwänden sowie des Fahrbahnbelags Beschluss vom 12.08.2015
- 12. Planänderung Baustraße mit Behelfsbrücke über den Hammerbach Beschluss vom 29.09.2015
- 13. Planänderung Kreisverkehrsplatz an der Anschlussstelle Dorfen Beschluss vom 24.10.2016
- 14. Planänderung Änderung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen zur Bereitstellung von drei Ersatzhorsten für den Schwarzstorch Beschluss vom 02.03.2017
Abschnitt Dorfen - Heldenstein
- Planfeststellung 3. Tektur/ 4. Tektur Planfeststellungsunterlagen Beschluss vom 22.11.2011
- 1. Planänderung Änderung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen Beschluss vom 12.11.2014
- 2. Planänderung Baustraße mit Behelfsbrücke über den Grimmelbach Beschluss vom 06.08.2015
- 3. Planänderung Planänderung PWC-Anlagen Unterstollnkirchen Beschluss vom 13.11.2014
- 4. Planänderung Änderung GVS Deutenheim und GVS Krafting – Mimmelheim Beschluss vom 24.11.2014
- 5. Planänderung Änderung von Lärm-, Irritations- und Immissionsschutzwänden sowie des Fahrbahnbelags Beschluss vom 12.08.2015
- 6. Planänderung Baustraße mit Behelfsbrücke über die Goldach Beschluss vom 27.11.2015
- 7. Planänderung Zusätzlicher Grunderwerb für nachgeordnetes Wegenetz und Lärmschutzwall für Mainbach Beschluss vom 15.12.2015
- 8. Planänderung Baustraße mit Behelfsbrücke über den Rimbach Beschluss vom 07.08.2015
- 9. Planänderung Baustraße mit Behelfsbrücke über den Ornaubach Beschluss vom 28.07.2015
- 10. Planänderung Änderung der Entwässerungsanlagen Beschluss vom 25.02.2015
- 11. Planänderung Bereich K 49/2s und Verlegung des Kirchbrunner Baches Beschluss vom 26.11.2015
- 12. Planänderung nicht existent - Nummerierung wurde von der Regierung von Oberbayern nicht vergeben
- 13. Planänderung nicht existent - Nummerierung wurde von der Regierung von Oberbayern nicht vergeben
- 14. Planänderung nicht existent - Nummerierung wurde von der Regierung von Oberbayern nicht vergeben
- 15. Planänderung Verschiebung Mast 110-kV-Leitung Beschluss vom 08.04.2016
- 16. Planänderung Verschiebung K 43/1 Beschluss vom 07.03.2017
Lärmberechnung und Lärmschutz
Der Lärm der neuen Autobahn wurde im Rahmen der Lärmvorsorge nach dem deutschlandweit rechtlich eingeführten Berechnungsverfahren der RLS90 berechnet. Die Lärmberechnungen wurden mit dem zugelassenen Lärmberechnungsprogramm CadnaA in der Version 4.5.151 durchgeführt. Für die Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen sind die in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. Bundes-Immissionsschutzverordnung) vorgegebenen Immissionsschutzgrenzwerte,
gegliedert nach Gebietsart und differenziert nach Tag und Nacht maßgebend.
Weitere Eingangswerte in die Berechnung waren das digitale Geländemodell, in das die geplante Straße eingepasst wurde, sowie die Prognosebelastungen des Verkehrs für das Jahr 2025.
Abschnitt | AS Pastetten - AS Lengdorf | AS Lendgorf - AS Dorfen | AS Dorfen - AS Schwindegg | AS Schwindegg - AS Heldenstein |
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DTV (2025) | 46.000 Kfz/24h | 44.700 Kfz/24h | 42.300 Kfz/24h | 42.600 Kfz/24h |
Mt (nach RLS-90:0,06DTV) | 2.760 Kfz/h | 2.682 Kfz/h | 2.538 Kfz/h | 2.556 Kfz/h |
Mn (nach RLS-90:0,014 DTV) | 644 Kfz/h | 626 Kfz/h | 592 Kfz/h | 596 Kfz/h |
LKW-Anteil Tag/Nacht [%] | 16,8/ 32,7 | 17,2/ 33,6 | 18,4/ 37,3 | 18,5/ 37,7 |
Quelle Verkehrsdaten: „A 94 München - Mühldorf - Pocking, Abschnitt Forstinning - Heldenstein, Verkehrsuntersuchung Prognosehorizont 2025“ von Prof.Dr.-Ing. Kurzak vom 18.06.2008“
Die Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen erfolgte in einer Kombination aus Fahrbahnbelägen (DSH-V und Waschbeton) sowie Lärmschutzwällen und -wänden.
Im Zuge der baubegleitenden Qualitätskontrollen wurden die Fahrbahnbeläge sowie die Lärmschutzwälle und -wände eingehend auf die in den Planfeststellungsbeschlüssen einschließlich der ergänzenden Planänderungsbeschlüsse der Regierung von Oberbayern festgelegten Beschaffenheiten und Geometrien überprüft. Die bisher durchgeführten Überprüfungen und Qualitätskontrollen haben die Einhaltung der Vorgaben aus den Genehmigungsverfahren bestätigt. Da in größeren Bereichen des Neubauabschnitts ein neuer - noch nicht in den Regelwerken verankerter und mit minus 3dB(A) noch etwas leiserer - Fahrbahnbelag (DSH-V) eingebaut wurde, hatte sich die Autobahndirektion Südbayern bereits im Genehmigungsverfahren dazu bereit erklärt, die akustische Wirksamkeit dieses Fahrbahnbelags durch Messungen am Fahrbahnrand zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfungen haben gezeigt, dass der Fahrbahnbelag die
Da von Seiten der Anwohner Kritik an der Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen, der eingebauten Fahrbahnbeläge sowie der Übergangskonstruktionen an den Brücken geäußert wurde, hat sich die Autobahndirektion Südbayern bereit erklärt, noch einmal alle relevanten Beschaffenheitsmerkmale und alle geometrischen Daten eingehend auf ihre Korrektheit zu überprüfen. Diese Messungen und erneuten Überprüfungen dauern derzeit noch an. Jeder einzelne Einwand von Bürgern und Anwohnern wird ernst genommen und eingehend überprüft.
Der Bayerische Landtag hat mit Beschluss vom 6. Februar 2020 (Drucksache 18/6368) die Staatsregierung aufgefordert, durch Messungen zu prüfen, ob die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichen und den Vorgeben des Planfeststellungsverfahrens entsprechen. Zudem soll überprüft werden, ob die Qualität des verbauten Fahrbahnbelags den Planvorgaben entspricht. Ein Fachbüro hat Messungen der Immissionen an ausgewählten Punkten durchgeführt. Derzeit laufen die Auswertungen der Messungen durch das Büro. Ziel der zusätzlichen Lärmmessungen ist es, das bundeseinheitlich eingeführte Lärmberechnungsverfahren exemplarisch zu überprüfen.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat das Landesamt für Umwelt die Lärmberechnungen überprüft und als korrekt bestätigt.
Immissionsmessungen sind für eine Dimensionierung von Lärmschutzanlagen und zur Überprüfung der Lärmsituation in der Regel ungeeignet, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (beispielsweise Witterungseinflüsse, Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare - auch längerfristige - zeitliche Schwankungen der Verkehrsstärke) und demzufolge immer nur Momentaufnahmen an einzelnen Messorten zulässt. Die Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV fordert ausdrücklich, die Schallimmissionen zu berechnen. Die Berechnungsverfahren sind so konzipiert, dass in nahezu allen Fällen die Ergebnisse von Vergleichsmessungen unter denen der Berechnung liegen (Bundesumweltministerium ). Bei den Messungen müssen auch bestimmte Witterungs- und Windverhältnisse vorherrschen sowie unabhängige Störgeräusche herausgerechnet werden. Daher ist für die Durchführung dieser Immissionsmessungen ein längerer Messzeitraum mit anschließender Auswertung erforderlich, um ein aussagekräftiges und belastbarer Ergebnis zu bekommen.
Auf einer Autobahn ist in der Regel das Reifen-/Fahrbahngeräusch maßgebend. Der Lärm entsteht hier durch das sogenannte Air-Pumping, bei dem die Luft, die von dem drehenden Reifen auf die Fahrbahn gepresst wird, seitlich entweicht. Durch eine geschickte Oberflächenstruktur beim Waschbeton wird dieser Lärmeffekt reduziert. Diese vom Verkehrsteilnehmer teilweise als unangenehm empfundene Rauigkeit der Fahrbahnoberfläche reduziert aber gerade die Lärmwirkung der Fahrbahn durch seine optimierte Makro- und vor allem Mikrorauhigkeit.
In den Plänen zu den Planänderungsverfahren vom 22.05.2015 (11. Planänderung mit Änderung von Lärm- und Immissionsschutzwänden sowie des Fahrbahnbelags) und vom 29.05.2015 (5. Planänderung mit Änderung von Lärm-, Irritations- und Immissionschutzwänden sowie des Fahrbahnbelags) wurden die errechneten Lärmwerte mit und ohne Lärmschutz dargestellt.